Vorgeburtliche Untersuchungen

Im Rahmen der Schwangeren-Vorsorge wird Ihnen eine Reihe von Untersuchungen angeboten. Viele dieser Untersuchungen gehören zum Bereich der Pränataldiagnostik: Mit Bluttests bei der Schwangeren und Untersuchungen des Fruchtwassers oder Mutterkuchens wird nach Hinweisen auf mögliche Behinderungen oder Fehlbildungen gesucht.

Aber: Wenn ein Test eine Behinderung feststellt, kann wenig darüber gesagt werden, wie schwer und wie ausgeprägt die Behinderung des Kindes tatsächlich sein wird. Hinzu kommt, dass manche Tests „Risikoabschätzungen“ sind. Sie liefern kein genaues Ergebnis für Ihr ungeborenes Kind. Sie sagen Ihnen nur, ob Sie ein Risiko haben, das höher ist als das „normale“ Risiko.

Übrigens: Fast alle Kinder kommen gesund zur Welt, nur haben wenige Kinder eine Behinderung. Und die wenigsten dieser Behinderungen sind angeboren, die meisten entstehen erst im Laufe des Lebens.

Deshalb ist es wichtig, wenn Sie sich für vorgeburtliche Untersuchungen entscheiden, dass Sie sich ausführlich informieren: welche Möglichkeiten, Risiken und Konsequenzen haben diese vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden für Sie? Überlegen Sie vorher (mit Ihrem Partner), was Sie von einem Test erwarten und welche Folgen es für Sie hätte, wenn das Ergebnis auf eine Erkrankung Ihres ungeborenen Kindes hinweisen würde. Sie haben einen Anspruch darauf, sich bei einer Schwangerenberatungsstelle beraten zu lassen. Diese psychosoziale Beratung ist für Sie kostenfrei. Auch Hebammen, Ärztinnen und Ärzte werden Sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über vorgeburtliche Untersuchungen aufklären.

Zu den wichtigsten Untersuchungsmethoden vorgeburtlicher Diagnostik, die Sie zum Teil selbst bezahlen müssen, zählen:

Nackenfaltenmessung (NT-Messung)

Bei der NT-Messung wird mit Ultraschall die Nackenfalte des Kindes gemessen. Der Wert kann nur zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche bzw. bei einer Scheitel-Steißlänge des Kindes von 4 bis 8 cm bestimmt werden. Er wird häufig mit zusätzlichen biochemischen Messungen im Blut der Mutter kombiniert. Dieser Test liefert nur einen statistischen Wert, der sagt, wie wahrscheinlich es ist, dass beim Kind ein Down-Syndrom vorliegt.

(Molekulargenetische) Bluttests

Ab der 10. Schwangerschaftswoche kann der Schwangeren Blut entnommen werden, aus dem die Erbinformationen (DNA) des ungeborenen Kindes herausgefiltert werden. Diese kindliche DNA wird dann auf bestimmte Merkmale (Chromosomen) untersucht. Finden sich bestimmte Chromosomen dreimal (statt normal zweimal), wird das Kind wahrscheinlich eine Behinderung haben (z. B. Trisomie 21, 18 oder 13). Zusätzlich kann die Anzahl der Geschlechts-Chromosomen festgestellt werden. Damit kann bestimmt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass das Kind Erbkrankheiten wie das Klinefelter- und das Turner-Syndrom oder das Triple-X- und XYY-Syndrom hat. Die Bluttests können mit einer hohen, aber keiner hundertprozentigen Sicherheit angeben, ob bei dem Ungeborenen eine Chromosomen-Abweichung vorliegt.

Das bedeutet: die Tests sind keine abschließende Diagnose, sondern geben ein Risiko an. Eine humangenetische Beratung ist sinnvoll, um sich über die Möglichkeiten und die Aussagefähigkeit des Testes zu informieren. Ein Testergebnis liegt nach 10 bis 15 Tagen vor.

Der Test (= Blutabnahme) ist für die Schwangere und das Ungeborene kein gesundheitliches Risiko. Die Kosten für den Test, die Durchführung, Auswertung und Beratung müssen die Schwangeren selbst bezahlen.

Chorionzottenbiopsie (Entnahme von Mutterkuchengewebe)

Eine Entnahme von Mutterkuchengewebe durch die Bauchdecke der Frau ist ab der 11. Schwangerschaftswoche möglich. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 24 bis 48 Stunden vor. Es wird durch eine zweite sogenannte Langzeitkultur, die 7 Tage dauert, noch einmal abgesichert. Anhand des Mutterkuchens können das Geschlecht des Kindes und Chromosomen-Veränderungen (z. B. Down-Syndrom) festgestellt werden. 

Mit einer gezielten DNA-Analyse können auch andere vererbbare Erkrankungen, z. B. Muskel- und Stoffwechselerkrankungen erkannt werden. Das Risiko, durch die Untersuchung eine Fehlgeburt auszulösen, liegt bei 0,5 % bis 1 %.

Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)

Eine Fruchtwasseruntersuchung (durch die Bauchdecke der Schwangeren wird Fruchtwasser entnommen) wird zwischen der 16. und 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die Wartezeit bis zum Ergebnis der angelegten Zellkultur dauert zwei Wochen, bei Anwendung der FISH-Technik können einzelne Chromosomen-Veränderungen schon nach 24 Stunden festgestellt werden. Durch die Fruchtwasseruntersuchung kann man das Geschlecht bestimmen sowie Veränderungen des Erbguts (Trisomie 13, 18, 21) oder „offenen Rücken“ diagnostizieren. Das Risiko, durch die Untersuchung eine Fehlgeburt auszulösen, beträgt 0,5 - 1 %.

Triple Test (Bluttest)

Beim Triple Test wird der schwangeren Frau zwischen der 16. und 18. Schwangerschaftswoche Blut entnommen und drei unterschiedliche Blutwerte bestimmt. Der Triple Test liefert kein Ergebnis, sondern nur einen errechneten Wert, wie „wahrscheinlich“ es ist, dass beim Kind ein Down-Syndrom oder „offener Rücken“ vorliegt. Da der Test ziemlich unsicher ist, wird er kaum noch gemacht. Der Triple Test wird von der Krankenkasse nicht bezahlt.

Cordozentese (Nabelschnurpunktion)

Eine Blutentnahme aus der Nabelschnur im Mutterleib (Nabelschnurpunktion) ist ab der 20. Schwangerschaftswoche möglich. Dies ist nur in wenigen Einzelfällen sinnvoll (z. B. bei Rhesus-Unverträglichkeit oder Verdacht auf Rötelninfektion des Kindes). Es gibt ein Fehlgeburtsrisiko von 1 bis 3 %.

Bei speziellen Fragestellungen gibt es noch weitere Untersuchungsmöglichkeiten, die Ihnen von Frauenarzt oder Krankenhaus angeboten werden.

Beratung zu vorgeburtlichen Untersuchungen

Bei allen vorgeburtlichen Untersuchungen kann ein unauffälliges (gutes) Ergebnis beruhigen. Ein auffälliges Ergebnis kann verunsichern und zieht Entscheidungen über weiterführende Diagnostik und Konsequenzen nach sich. Wenn man überlegt, wie man selbst zum Thema steht, ob man diese vorgeburtlichen Untersuchungen machen oder nicht machen will, kann es helfen, ein Gespräch in einer psychosozialen Schwangerenberatungsstelle zu führen (ergänzend zu der medizinischen Beratung).

Sie können sich jederzeit eine zweite ärztliche Meinung einholen oder sich bei einer Hebamme oder Schwangerenberatungsstelle beraten lassen. Viele Schwangerenberaterinnen oder Hebammen haben sich speziell zu „Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen“ (Pränataldiagnostik) fortgebildet.

Auch die Beraterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis Böblingen bieten eine solche Beratung an. Das heißt, wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Untersuchungen Sie bereits vor der Geburt durchführen lassen wollen, können Sie sich dort beraten lassen. Auch wenn Sie solche Untersuchungen hinter sich haben und nun unsicher sind, wie das Ergebnis zu werten ist, können Sie sich an die Schwangerenberatung des Landratsamtes wenden. Eine Beraterin wird sich dann mit Ihnen zusammen so viel Zeit nehmen, wie Sie brauchen um zu klären, was das Ergebnis der Untersuchung für Sie persönlich bedeutet und wie Sie damit in Ihrer Schwangerschaft umgehen können. Einen Beratungstermin erhalten Sie unter der Telefonnummer 07031 / 663-1717.

  • Lesetipp: Pränataldiagnostik – Informationen über Beratung und Hilfen bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen (auf www.bzga.de)

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(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
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71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark