Die Geburtsurkunde
Zuständig für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist das Standesamt der Stadt/des Ortes, wo Ihr Kind zur Welt gekommen ist.
Um Ihr neugeborenes Kind beim Standesamt zu melden, benötigen Sie als
Verheiratete Eltern
Nicht verheiratete Eltern
Geschiedene Frauen
Im Einzelfall können auch noch weitere Urkunden benötigt werden. Hierüber informiert Sie das Standesamt.
- Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen häufig noch zusätzliche Urkunden (mit deutscher Übersetzung) vorlegen. Solche Urkunden müssen zum Teil über das Heimatland oder Konsulate beschafft werden. Dies braucht Zeit. Darum ist es sinnvoll, sich schon während der Schwangerschaft an das Standesamt zu wenden!
- Nach der Geburt prüft das Standesamt, ob Ihr Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.
Die oben genannten Unterlagen werden für die Beurkundung Ihres Kindes benötigt und sollen beim Kreiskrankenhaus in Böblingen, Herrenberg oder Leonberg abgegeben werden. Das Krankenhaus leitet dann die Unterlagen an das Standesamt weiter. Bei einer Hausgeburt werden die Angaben der Geburt von der Hebamme schriftlich bestätigt. Die Eltern müssen die Geburt selbst dem Standesamt (des Ortes, wo das Kind geboren ist) anzeigen.
Vom Standesamt erhalten Sie drei kostenfreie Geburtsurkunden (für den Antrag auf Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld). Zusätzlich können Sie Geburtsurkunden zu je ca. 12 EUR bestellen, auch eine internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) ist möglich. Wenn Sie sich die Geburtsurkunde zuschicken lassen, entstehen weitere Portokosten.