Die Geburtsurkunde

Zuständig für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist das Standesamt der Stadt/des Ortes, wo Ihr Kind zur Welt gekommen ist.

Um Ihr neugeborenes Kind beim Standesamt zu melden, benötigen Sie als

Verheiratete Eltern

  • Ihren Personalausweis/Pass,
  • die Eheurkunde/Eheregister und
  • Ihre eigene Geburtsurkunde (z. B. im Stammbuch).

Nicht verheiratete Eltern

  • Ihren Personalausweis/Pass,
  • Ihre eigene Geburtsurkunde (z. B. im Stammbuch)
  • zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung, wenn der Vater des Kindes sofort mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden soll.

Geschiedene Frauen

  • Ihren Personalausweis/Pass,
  • Ihre eigene Geburtsurkunde (z. B. im Stammbuch)
  • zusätzlich die Familienbuchabschrift der Vorehe und das Scheidungsurteil.

Im Einzelfall können auch noch weitere Urkunden benötigt werden. Hierüber informiert Sie das Standesamt.

  • Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen häufig noch zusätzliche Urkunden (mit deutscher Übersetzung) vorlegen. Solche Urkunden müssen zum Teil über das Heimatland oder Konsulate beschafft werden. Dies braucht Zeit. Darum ist es sinnvoll, sich schon während der Schwangerschaft an das Standesamt zu wenden!
  • Nach der Geburt prüft das Standesamt, ob Ihr Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.

Die oben genannten Unterlagen werden für die Beurkundung Ihres Kindes benötigt und sollen beim Kreiskrankenhaus in Böblingen, Herrenberg oder Leonberg abgegeben werden. Das Krankenhaus leitet dann die Unterlagen an das Standesamt weiter. Bei einer Hausgeburt werden die Angaben der Geburt von der Hebamme schriftlich bestätigt. Die Eltern müssen die Geburt selbst dem Standesamt (des Ortes, wo das Kind geboren ist) anzeigen.

Vom Standesamt erhalten Sie drei kostenfreie Geburtsurkunden (für den Antrag auf Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld). Zusätzlich können Sie Geburtsurkunden zu je ca. 12 EUR bestellen, auch eine internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) ist möglich. Wenn Sie sich die Geburtsurkunde zuschicken lassen, entstehen weitere Portokosten.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark