Mütter unter 18

Wenn du bei der Geburt deines Kindes noch unter 18 bist, brauchst du einen „Vormund“ für dein Kind, weil du wichtige Entscheidungen noch nicht allein treffen darfst. Entweder wird das Amt für Jugend „Amtsvormund“ oder eine andere Person übernimmt diese Aufgabe (z. B. deine Mutter oder dein Vater).

  • Ein Vormund muss z. B. eingeschaltet werden, wenn wichtige Dinge für dein Kind anstehen (z. B. eine Operation).

Je nachdem, wie alt und wie „fit“ du bist, gibt es verschiedene Hilfen für dich und dein Kind. Das hängt auch davon ab, wie selbstständig du dein Leben in die Hand nehmen kannst (Ausbildung, eigene Wohnung, Einkaufen, Putzen, mit Geld umgehen etc.).

  • Das Amt für Jugend wird mit dir zusammen überlegen, was dir am besten helfen könnte (z. B. Mutter-Kind-Wohngruppen, betreutes Jugendwohnen, etc.).

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark