Familie-am-Start, Programm STÄRKE
Familie am Start
Familie am Start ist ein Angebot des Landkreises: Hier erhalten werdende Eltern, Mütter und Väter mit Kindern bis zu drei Jahren Unterstützung von einer Sozialpädagogin, Familienhebamme, Sozialpädagogischen Familienhelferin oder Kinderkrankenschwester. Das Angebot ist für alle Familien kostenlos. Familie am Start gibt es in den vier großen Kreisstädten Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, der ganze Landkreis wird dadurch versorgt. Im Internet finden Sie unter www.familie-am-start.de immer aktuelle Informationen. Sie können sich an Familie am Start wenden, wenn schlaflose Nächte, Erschöpfung und Überforderung Sie plagen, wenn Sie unsicher sind bezüglich Ernährungsfragen, Essverhalten, Erziehungsoder Gesundheitsfragen oder Hilfe bei Beziehungsproblemen suchen. Das Angebot gilt übrigens auch schon während der Schwangerschaft.
Programm STÄRKE
Zusätzlich gibt es das Programm STÄRKE vom Land Baden-Württemberg. Das Programm STÄRKE wurde entwickelt, um Eltern bei den vielfältigen Aufgaben der Pflege, Ernährung und Erziehung ihrer Kinder durch Rat und praktisches Training zu unterstützen.
Für STÄRKE-Kurse im 1. Lebensjahr können Ihre Kurskosten einmalig bis 100 Euro übernommen werden, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG, Meister-BAföG oder BAB, Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen, Gründungszuschuss oder wenn Sie von Einstiegsgeld leben oder in Privatinsolvenz sind.
Befindet sich Ihre Familie – unabhängig vom Alter Ihrer Kinder – in einer besonderen Lebenssituation, können Sie:
- kostenfreie Spezialangebote (Erziehungskurse, Treff für Alleinerziehende, Väterkurse etc.) und
- Beratung und Hilfe zu Hause in Anspruch nehmen.
Hierzu können Sie sich an das Amt für Jugend direkt oder www.familie-am-start.de wenden.
Was sind „besondere Lebenssituationen“, bei denen man STÄRKE-Angebote nutzen kann?
Eine besondere Lebenssituation haben Sie,
- wenn Sie alleinerziehend sind,
- wenn Sie als Mutter oder Vater unter 18 sind,
- wenn Sie Gewalt erfahren haben,
- wenn Sie krank sind oder Probleme mit Suchtmitteln haben,
- wenn ein Familienmitglied eine Behinderung oder einen Unfall hatte,
- wenn Sie Zwillinge, Drillinge etc. haben,
- wenn Sie Migrationshintergrund haben,
- wenn Sie ein Pflege- oder Adoptivkind haben oder als Mutter selbst adoptiert sind,
- wenn Sie Probleme mit dem Geld haben,
- wenn Sie getrennt leben,
- wenn ein Familienmitglied gestorben ist.
Außerdem gibt es diverse Elterncafés in verschiedenen Städten und Ortschaften. Diese Elterncafés oder Familiencafés sind offen für alle Eltern.