Kinder mit Förderbedarf oder Behinderung
Mein Kind ist besonders
Alle Eltern möchten ihrem Kind einen guten Start ins Leben ermöglichen. Schmerz, Trauer und Sorge drücken, wenn man merkt, dass das Kind sich langsamer entwickelt als andere oder eine Behinderung festgestellt wird. Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit lähmen und drohen die Freude über das Kind zu ersticken. Wie können wir damit leben? Wie kann unser Alltag aussehen? Welche Hilfen gibt es für uns?
Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, können Sie sich an die sonderpädagogische Frühberatung und Frühförderung wenden. Diese betreut Kinder, …
- die zu früh geboren wurden oder
- einen schwierigen Start ins Leben hatten,
- mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung,
- mit Wahrnehmungsstörungen,
- mit chromosomalen Veränderungen,
- mit Hirnschädigungen,
- mit autistischen Verhaltensweisen,
- mit Sinnesschädigungen
Die Kinder werden betreut ab dem Zeitpunkt, an dem ein Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung oder -störung besteht. Häufig zeigen sich Entwicklungsverzögerungen nicht sofort nach der Geburt, sondern erst im Laufe der ersten Lebensjahre. Eltern können Kontakt aufnehmen, wenn sie beunruhigt sind oder Fragen zur Entwicklung ihres Kindes haben. Das Angebot ist für Eltern kostenfrei.
Gespräche können helfen
- aus der Isolation herauszukommen und sich der eigenen Gefühle bewusst zu werden;
- sich mit anderen betroffenen Eltern auszutauschen;
- auch die Gaben und Stärken des Kindes zu entdecken;
- zu erfahren, wie das Kind gefördert werden kann;
- Unterstützung und Hilfe zu finden.
Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung bietet Informationsveranstaltungen, Einzel- und Familienberatung (auch in sozialrechtlichen Fragen), Elterntreffs, familienentlastende Dienste und Einzelbetreuung an. Auch an den Verein für Menschen mit Behinderungen können Sie sich wenden. Der Verein Leona berät Eltern von Kindern mit Chromosomenstörungen und vermittelt Kontakte.
Eltern behinderter Kinder haben einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Familien mit einem behinderten Kind (Grad der Behinderung über 50 %) haben Anspruch auf den Landesfamilienpass schon ab dem ersten Kind. Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Weitere finanzielle Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter www.bvkm.de (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.).