Kinderbetreuung

Private Kinderbetreuung

Tagesmütter oder -väter

Sie bringen Ihr Kind zur Tagesmutter, wo Ihr Kind meist zusammen mit den Kindern der Tagesmutter betreut wird. Die Betreuungszeiten können flexibel ausgemacht werden. Im Gegensatz zu vielen Kinderkrippen kann Ihr Kind quasi ab Geburt zur Tagesmutter. Ihr Kind hat über mehrere Jahre eine verlässliche Bezugsperson, auch in den Ferien oder wenn es krank ist. Wenn Sie Glück haben, finden Sie eine Tagesmutter, die in der Nähe Ihres Wohn- oder Arbeitsortes wohnt. Es ist schwierig, schnell einen Ersatz zu finden, wenn die Tagesmutter plötzlich ausfällt (durch Krankheit etc.). Die Tagesmütter werden geschult und vermittelt über die Tages- und Pflegeelternvereine in Sindelfingen und Leonberg. Dort erfahren Sie auch die Kosten. Tagesmütter sind in der Regel selbstständig tätig und kümmern sich selbst um Steuern und Versicherung.

Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI – Modell)

TAKKI ist eine besondere Form der Tagespflege, die im Landkreis Böblingen angeboten wird: In 19 Gemeinden/Städten können Sie Ihr Kind von einer Tagesmutter betreuen lassen und zahlen (nur) so viel, wie Sie für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt zahlen würden.

Dies Angebot gilt nur für Kinder unter drei Jahren. Die speziell geschulten Tagesmütter werden über den Tages- und Pflegeelternverein vermittelt. Die Eltern zahlen das Betreuungsentgelt direkt an die Wohnortgemeinde/Stadt. Die Gemeinde/Stadt bezahlt die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen und übernimmt den Differenzbetrag.

Kinderbetreuung im Haushalt („Kinderfrau“)

Die klassische „Kinderfrau“ kommt zu Ihnen nach Hause und versorgt dort Ihr Kind. Die Betreuungszeiten können Sie individuell ausmachen, manche Kinderfrauen helfen zusätzlich im Haushalt (je nach Vereinbarung). Die Kinderfrau ist in der Regel „Angestellte“ in Ihrem Haushalt, d. h. Sie müssen auch Versicherungskosten und möglicherweise Steuern für die Kinderfrau zahlen. Bei Fragen zu Steuerabgaben und Versicherungsschutz wenden Sie sich an das Finanzamt und die Bundesknappschaft (siehe auch www.minijob-zentrale.de.)

Au-Pair

Au-Pairs sind Jugendliche aus dem Ausland, die ein Jahr lang in Ihrer Familie mitleben und 30 Stunden pro Woche in Ihrem Haushalt arbeiten. Sie sind flexibel einsetzbar und bereichern die Familie als neues Familienmitglied aus einem fremden Kulturkreis. Für das Au-Pair brauchen Sie ein eigenes Zimmer, und zusätzlich zu dem monatlichen Taschengeld (ca. 300 EUR) entstehen diverse andere Kosten (Versicherung, Sprachkurs, Behördengänge, Kost und Logis).

Es gibt eine große Zahl von vermittelnden Agenturen, z. B. der Verein für internationale Jugendarbeit. Informationen über das nötige Visumverfahren gibt es im Landratsamt, 07031/663-1251, migration@lrabb.de oder unter www.lrabb.de (Suchbegriff Au-Pair, Visumverfahren).

Kindertageseinrichtungen

Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind, auch wenn es noch nicht drei Jahre alt ist. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen. Die konkreten Angebote (Öffnungszeiten, Aufnahmebedingungen) können Sie bei den einzelnen Einrichtungen vor Ort oder im Rathaus erfragen.

Kinderkrippen

(für Kinder zwischen 0 - 3 Jahren)
In Kinderkrippen werden Ihre Kinder durch ausgebildetes Fach-personal zu festgelegten Zeiten betreut. Die Kinder leben und spielen in Gruppen. Leider gibt es im Landkreis nur wenig Krippenangebote, darum sind die Anfahrtswege oft weit. Die Kinderkrippen sind für einige Wochen im Jahr geschlossen (Ferienzeit).

Kindergärten/Kindertagesstätten

(für Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt)
Die Angebote sind sehr unterschiedlich: Viele Kindergärten bieten mittlerweile verlängerte Öffnungszeiten, Betreuung über die Mittagszeit oder Ganztagsbetreuung an. Dreijährige Kinder haben ein Recht auf einen Kindergartenplatz. Viele Kindergärten nehmen auch schon zweijährige Kinder auf.

Verlässliche Grundschule

Mittlerweile sind alle Grundschulen "verlässliche Grundschulen". Dies bedeutet, dass die Unterrichtszeiten, die auf dem Stundenplan Ihres Kindes stehen, auch tatsächlich unterrichtet werden und Ihr Kind nicht plötzlich früher Schulschluss hat. Dies ist vor allem wichtig für berufstätige Eltern.

Kernzeitbetreuung

Viele Grundschulen im Landkreis bieten eine Betreuung der Kinder vor der Schule (ab ca. 7.00 Uhr) und nach Schulschluss bis ca. 13.00 oder 14.00 Uhr an. An einigen Schulen kann ihr Kind in dieser Zeit auch ein warmes Mittagessen erhalten.

Hort

Für Kinder im Grundschulalter gibt es die Möglichkeit der Betreuung im Hort vor allem in den großen Kreisstädten im Landkreis Böblingen. Ihr Kind erhält dort ein warmes Mittagessen, Hausaufgabenzeit und Freizeitbetreuung bis ca. 17.00 Uhr. Die Betreuung in den Ferienzeiten ist, bis auf wenige Wochen im Jahr, ebenfalls gewährleistet.

Ferienbetreuung

Weil der Urlaub der Eltern nicht so lang ist wie die Ferien ihrer Kinder, bieten viele Städte und Gemeinden in den Sommerferien Stadtranderholung für Schulkinder an. Dadurch sind Ihre Kinder auch in den Ferien verlässlich betreut. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder beim Kreisjugendreferat. Erfragen Sie auch, ob es eine Geschwisterermäßigung oder eine sonstige Ermäßigung bei geringem Einkommen gibt.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark