Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass ist ein Angebot für
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind,
- Familien mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigten Kind (mind. 50 % Grad der Behinderung),
- Familien, die Arbeitslosengeld II oder Kinderzuschlag erhalten und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben,
- Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz beziehen, mit mindestens einem Kind.
Den Landesfamilienpass können Sie beim Rathaus Ihres Wohnortes beantragen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Landesfamilienpass. Er ist nicht abhängig von Ihrem Einkommen. Sie müssen zusammen mit Ihren Kindern in Baden-Württemberg wohnen.
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Sie eine Gutscheinkarte, mit der Sie kostenfreien oder ermäßigten Eintritt in die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen haben. Einmal im Jahr können Sie kostenfrei z. B. in Stuttgart die Staatsgalerie, das Württembergische Landesmuseum, das Staatliche Museum für Naturkunde (Rosensteinmuseum), das Staatliche Museum für Völkerkunde (Lindenmuseum) und das Haus der Geschichte besuchen. Für das „Blühende Barock“ in Ludwigsburg und die „Wilhelma“ in Stuttgart (Zoo und botanischer Garten) erhalten Sie mit dem Landesfamilienpass einmal jährlich ermäßigten Eintritt.
Manche Städte und Gemeinden bieten noch andere (einkommensabhängige) Vergünstigungen für Familien (z. B. den Familienpass in Böblingen, Leonberg und Renningen, die „Berechtigungskarte“ in Sindelfingen oder den Sozialpass in Aidlingen). Dadurch können Sie beispielsweise Ermäßigungen bei Schulessen und Ferienbetreuung, Schwimmbadbesuchen, in der Bibliothek oder bei der Volkshochschule erhalten.
Die genauen Bedingungen für die Ausstellung einer Berechtigungskarte bzw. eines Familienpasses erfahren Sie im Rathaus.