Mütter in Ausbildung und Studium

Auszubildende können, je nach Arbeitsvertrag, ihre Ausbildung für die Elternzeit unterbrechen und im Anschluss fortführen. Studierende können sich bei ihrer Studierendenvertretung über ihre Möglichkeiten (Urlaubssemester etc.) erkundigen. Für Mütter und Väter kann sich durch die Betreuung der Kinder während des Studiums die Förderungshöchstdauer verlängern (§ 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG).

Für Mütter, die eine Ausbildung beginnen wollen, besteht in manchen Bereichen die Möglichkeit einer Halbtags-Ausbildung. Informationen zu Ausbildung und beruflichem Wiedereinstieg gibt es hier.

Auszubildende oder Studierende, die BAföG beziehen, erhalten für ihr Kind einen monatlichen Zuschlag (§ 14b BAföG).

Auszubildende und Studierende haben Anspruch auf Elterngeld, auch wenn Sie mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Für das Kind kann (je nach Einkommenssituation) auch Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II beantragt werden, sodass sein Lebensunterhalt und Wohnkosten abgedeckt sind. Für die Kosten der Betreuung Ihres Kindes können Sie beim Jugendamt einen Zuschuss beantragen. Nur in Einzelfällen ist auch Arbeitslosengeld II für Auszubildende und Studierende möglich (§ 27 SGB II).

Die finanzielle Absicherung von Müttern während Ausbildung und Studium ist leider nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Sie kann schwierig durchzusetzen sein. Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen an Ihre Ausbildungs- oder Studienberatung, das Landratsamt (Ausbildungsförderung), die Studierendenwerke  oder an eine Schwangerenberatungsstelle.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark