Wenn das Geld zum Leben nicht reicht

Wenn das Geld zum Leben nicht reicht, kann das verschiedene Ursachen haben:

  • Weil Schulden zu tilgen sind, wird das monatliche Einkommen von den Abzahlungsraten „aufgefressen“.
  • Man gibt monatlich mehr Geld aus, als man zur Verfügung hat. Man hat Schwierigkeiten, sein Geld einzuteilen und damit auszukommen, was man hat.
  • Man verliert die Arbeit und das Einkommen fällt weg.
  • Das Einkommen ist zu gering. Durch die Geburt des Kindes hat sich vielleicht die Familie vergrößert, aber das Einkommen nicht. Im Gegenteil: Oft fällt die Mutter als (Mit-)Verdienerin aus und das Familieneinkommen sinkt.

Was kann man tun?

Wenn Sie Schulden haben

Wenn Sie Schulden haben, können Sie sich an die Schuldnerberatung des Landratsamtes oder der Diakonie wenden. Dort erhalten Sie Beratung und Hilfen zur Schuldenregulierung. Da es Wartezeiten für eine Aufnahme in die laufende Betreuung gibt, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig in die Warteliste aufnehmen zu lassen. Auch telefonische Erstberatungen zu den Sprechzeiten der Schuldnerberatung sind möglich.

Für eine dauerhafte Entschuldung kommen entweder außergerichtliche Vereinbarungen mit den Gläubigern oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage. Bei diesem dauert das gerichtliche Verfahren bis zur Entschuldung 3, 5 oder 6 Jahre, je nachdem ob und wie viel von den Kosten und den Schulden bezahlt werden kann. Die Schuldnerberatung informiert Sie gerne näher und hält auch Flyer für Sie in Papierform und auf der Homepage bereit.

Wer mehr Geld ausgibt, als er einnimmt

Wer mehr Geld ausgibt, als er einnimmt, sollte sich als erstes einen Überblick über seine monatlichen Ausgaben und Einnahmen verschaffen: Schreiben Sie doch einmal drei Monate lang bei jedem Euro auf, wofür Sie ihn ausgegeben haben, und notieren dazu die jährlichen Kosten wie Versicherungen und monatliche Ausgaben wie Miete, Strom, Abzahlungsraten. Dann kann man überlegen und entscheiden, wo und wie Einsparungen nötig und möglich sind. Einen „Haushaltsplan“ können Sie auch zusammen mit der Schwangerenberatungsstelle erarbeiten.

Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben

Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, können Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Dazu müssen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit insgesamt mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Wobei es auch abweichende Bestimmungen gibt:

z. B. Ersatzzeiten wegen Mutterschaft und Kindererziehung können angerechnet werden. Das Arbeitslosengeld beträgt ungefähr 60 % des pauschalierten Nettoentgeltes, was im Jahr vor der Arbeitslosigkeit verdient wurde. Wenn Sie kindergeldberechtigte Kinder haben oder Ihnen ein Kinderfreibetrag zusteht, erhöht sich das Arbeitslosengeld auf 67 %. Wichtig ist, dass Sie sich sofort bei der Arbeitsagentur melden, sobald Sie wissen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren werden!! Schon bevor Sie tatsächlich arbeitslos sind, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden, sonst kann es sein, dass Sie eine Sperrfrist bekommen.

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen

Oft reicht das Geld trotz Sparsamkeit nicht aus, weil es einfach zu wenig ist. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat möglicherweise Anspruch auf öffentliche Hilfen und Vergünstigungen:

  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld oder Lastenzuschuss
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe für Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
  • Familien mit niedrigem Einkommen und Arbeitslosengeld-II-Empfänger können beim Amt für Jugend beantragen, dass die Kindergartengebühren übernommen oder bezuschusst werden. Auch bei den Kosten für Tagesmütter oder Krippenplätze können Sie sich an das Jugendamt wenden.
  • Programm STÄRKE: für bestimmte Familien können Kurskosten für Elternkurse etc. übernommen werden.
  • Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Pille, Spirale etc.) werden für Geringverdienende und Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen vom Kreissozialamt übernommen. Dazu müssen Sie dort einen Antrag stellen (bevor Sie diese Verhütungsmittel kaufen!!).
  • Radio und Fernsehen: Arbeitslosengeld-II-Bezieher*innen und Asylbewerber*innen können die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, früher GEZ, Formulare gibt es beim Rathaus oder unter www.rundfunkbeitrag.de).
  • Telefon: Wenn Sie vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder BAföG beziehen, können Sie für Ihren Festnetzanschluss einen Telekom-Sozialtarif beantragen.
  • In einigen Städten und Gemeinden gibt es einen Städtischen Familienpass, Berechtigungsschein oder Sozialpass, der Familien, die wenig Geld verdienen, Vergünstigungen einräumt (z. B. verbilligten Eintritt ins Schwimmbad etc.). Mit diesem Sozialpass oder Berechtigungsschein können Sie auch in bestimmten Läden verbilligte Lebensmittel oder Kleidung kaufen.
  • Wenn Sie sich in einem rechtlichen Streitfall nicht selbst helfen können und ein Anwalt zu teuer ist, können Sie Beratungshilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe bekommen. Mit dem Beratungsschein, den Sie beim Amtsgericht beantragen müssen, erhalten Sie eine kostenlose Beratung beim Rechtsanwalt. Ob Sie Beratungshilfe bekommen, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
  • Einmal monatlich findet im Amtsgericht eine offene Sprechstunde für Menschen mit niedrigem Einkommen statt, in der Sie einmalige kostenfreie Rechtsberatung vom Anwaltsverein erhalten.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark