Welchen Familiennamen erhält das Kind?

Gemeinsamer Familienname

Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) haben, bekommt das Kind diesen Namen.

Kein gemeinsamer Familienname

Haben die Eltern zum Geburtszeitpunkt keinen gemeinsamen Familiennamen und tragen gemeinsam die elterliche Sorge für ihr Kind (weil sie verheiratet sind oder eine Sorgeerklärung abgegeben haben), können sie gemeinsam entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters bekommt. Ein Doppelname kann nicht gebildet werden.

Allein Sorgeberechtigte

Ist ein Elternteil (im Regelfall die Mutter) allein sorgeberechtigt, wenn das Kind auf die Welt kommt, bekommt das Kind ihren Nachnamen. Wenn die Eltern sich später für gemeinsames Sorgerecht entscheiden (durch Heirat oder Sorgeerklärung), können sie den Familiennamen neu bestimmen.
Die Eltern können sich aber einvernehmlich auch ohne gemeinsames Sorgerecht für den Namen des anderen Elternteils entscheiden.

Ausländisches Namensrecht

Ausländisches Namensrecht kommt in Frage, wenn ein Elternteil oder beide Eltern ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Dann können Sie entscheiden, ob für den Familiennamen des Kindes das Namensrecht Ihres Heimatlandes oder deutsches Recht gelten soll.  

Weitere Informationen zum Namensrecht erteilen die zuständigen Standesämter.

Kontakt

Schwangerenberatungsstelle
(staatlich anerkannt nach § 219 StGB)
Landkreis Böblingen
Gesundheitsamt
Dornierstraße 3
71034 Böblingen
Tel 0 70 31 / 663 - 1717
(auch Sprechstunden in Herrenberg und Leonberg)
PC-Fax 0 70 31 / 663 - 91717
E-Mail: schwanger@lrabb.de

Unsere Beraterinnen:

  • Claudia Borchers
  • Katja Klingler
  • Petra Post
  • Cornelia Stark